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GEMA-Pauschalvertrag
Stand: 22.03.26
In der folgenden Tabelle kannst du den aktuellen Abfrage-Stand bzgl. der Pauschalvereinbarung deines Schulträgers nachsehen.
| Schulname ⬍ | Ort ⬍ | Schulträger ⬍ | GEMA ⬍ |
|---|
- Stadtverwaltung Jena: Jede schulische Veranstaltung muss eigenverantwortlich von der Schule separat gemeldet werden unter 030-1200210-5 (Mo.-Fr. 07:00-18:00Uhr), dann bekommt die Schule ein Formular zugeschickt und dies wird ausgefüllt zurück gesendet.
- Der Pauschalvertrag läuft über die Dachorganisation „Bund der Freien Waldorfschulen“ in Stuttgart
- Die evangelischen Schulen können bei Musikwiedergabe im Rahmen von Gottesdiensten oder Veranstaltungen an den Rahmenverträgen der EKD partizipieren.
https://www.ekd.de/Download-Formulare-Recht-22192.htm
Darüber hinaus könnten Vereinbarungen der Bundesländer zur Anwendung kommen, soweit diese die Schulen in Trägerschaft der Kirchen eingeschlossen sind.
https://www.gema.de/de/w/pauschalvertrag-thueringen-2025 - Der VDD (Verband der Diözesen Deutschlands) hat für alle kirchlichen Einrichtungen einen Pauschalvertrag, der auch die Schulen mit einbezieht, mit der GEMA geschlossen.
- Die jeweiligen Veranstaltungen werden durch die Schulen bei der GEMA angemeldet. Die Gebühren dafür trägt der Schulträger.
- Als VDP-Mitglied (Verband deutscher Privatschulen) und/oder des BVMW (Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft) gibt es die Möglichkeit Preisnachlässe zu bekommen. In der Regel halten sich die Preisnachlässe im Rahmen von 20-30%.
links/gema.txt · Zuletzt geändert: von Eric Weber
